Zuhause liebevolle Unterstützung erhalten! 
 

Wir für Sie - MITEINANDER

Viele pflegebedürftige Menschen leben in privaten Haushalten und werden oft von nahen Angehörigen gepflegt und betreut. Dies bedeutet für die Angehörigen oftmals die Umstrukturierung ihres eigenen Alltags, die Zurückstellung eigener Interessen und Freizeitaktivitäten, sowie die Verringerung ihrer Arbeitszeit oder sogar die Aufgabe ihres Arbeitsplatzes. Die Angehörigen sehen sich häufig einer erheblichen psychischen und physischen Belastung sowie einer hohen sozialen Erwartungshaltung ausgesetzt.

Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer und/oder ganz alleine erfüllen. Auch im Interesse des Pflegedürftigen ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften zu haushalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung umzuschauen.



Unsere Motivation

Wir, die Mitarbeiter/innen und ehrenamtlichen Helfer/innen der Alltags- und Seniorenbegleitung MITEINANDER möchten einen Beitrag dazu leisten, dass pflege- und hilfsbedürftige Menschen 

  • so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause führen können
  • ihre Selbständigkeit nicht vorzeitig aufgeben müssen
  • durch regelmäßige soziale Kontakte nicht vereinsamen
  • Aktivitäten ausführen können, welche allein nicht möglich wären
  • durch angemessene Beschäftigungsangebote Spaß und Freude erleben.

 

Unsere Angebote richten sich an folgende Personen:

  • körperlich eingeschränkte Pflegebedürftige
  • kognitiv und / oder psychisch eingeschränkte Pflegebedürftige
  • Menschen mit Behinderung
  • pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
  • pflegende Angehörige und vergleichbare Nahestehende

des Burgenlandkreises und Teile des Saalekreises. Dies beinhaltet u.a. die Städte Laucha, Bad Bibra, Eckartsberga, Freyburg, Nebra, Naumburg, Weißenfels, Mücheln, Braunsbedra sowie die anliegenden Ortschaften.


Seit Inkraft­treten des neuen Pflege­­stärkungs­­gesetzes im Jahr 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuung durch eine Alltags­begleitung. Dies bedeutet, dass Personen mit einem anerkannten Pflegegrad unsere Leistungen mittels Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI über Ihrer Pflegekasse finanzieren können.  Eine Kürzung Ihres Pflegegeldes erfolgt dabei nicht. Weiterhin ist eine Finanzierung über die Ver­hin­der­ungs­pflege nach § 39 SGB XI möglich. In beiden Fällen ist eine Zuzahlung Ihrerseits nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Alltagsbegleitung bzw. Ihres Betreuungsdienstes, dass es sich um ein anerkanntes Angebot handelt. Nur so können die Kosten durch Ihre Pflegekasse getragen werden.

Seit 01.09.2020 sind wir durch die Pflegekassen zugelassen bzw. haben wir die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45a bis 45c SGB XI i. V. mit der Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 


Wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen und freuen uns auf Sie!